Über 100 000 Teilnehmer kamen am 23. April 1961 zur Eröffnung der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen. In diese Zeit fiel der Eichmann-Prozess in Israel und eine wachsende Flüchtlingsbewegung aus der DDR - wenige Monate später erfolgte der Mauerbau. Die Staatsführung der DDR nutzte die Eröffnung der Gedenkstätte, um innen- und außenpolitisch, vor allem gegenüber der Bundesrepublik, die antifaschistische Staatsdoktrin zu demonstrieren. Schließlich war Sachsenhausen die dritte KZ-Gedenkstätte auf dem Boden der DDR, während in der Bundesrepublik die erste KZ-Gedenkstätte 1965 in Dachau eröffnet wurde. Westdeutsche Medien nahmen von der Eröffnung in Sachsenhausen kaum Notiz oder rechneten die Opfer des sowjetischen Speziallagers gegen die Toten des KZ auf.
Die offizielle Form des Gedenkens erstarrte in der DDR spätestens seit
1953 mit dem Verbot der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) zunehmend
in Routine. Das anfänglich relativ breite antifaschistische Bündnis
wurde im Zuge des Kalten Krieges und der Teilung Deutschlands von der SED-Führung
als Mittel der politischen und ideologischen Auseinandersetzung instrumentalisiert.