Die Geschichte der Speziallager des sowjetischen Geheimdienstes NKWD in Deutschland muss vor dem Hintergrund sowohl der Geschehnisse des 2. Weltkriegs als auch der Geschichte des sowjetischen Lagersystems (GULAG) gesehen werden. Bereits auf ihren großen Kriegskonferenzen in Teheran, Moskau und Jalta 1943 bis 1945 hatten die Regierungen der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion Maßnahmen zur Sicherung der alliierten Besatzungsmacht in Deutschland beschlossen. Diese wurden unter Einbeziehung Frankreichs als vierter Siegermacht im Potsdamer Abkommen von 2. August 1945 bekräftigt und konkretisiert. Danach sollten u. a. Funktionäre der NSDAP und ihrer Gliederungen, Angehörige der staatlichen Terrorapparate sowie Personen, die der Besatzungsmacht und ihren Zielen gefährlich werden konnten, in Lagern interniert werden. Internierungslager wurden in allen Besatzungszonen auch in ehemaligen Konzentrationslagern und Kriegsgefangenenlagern eingerichtet.
Nach dem Abschluss der Kampfhandlungen wurden die vom NKWD errichteten Frontlager
durch sogenannte Speziallager ersetzt, die für eine längerfristige
Internierung und Inhaftierung vorgesehen waren. Auf dem sowjetisch besetzten
Territorium Deutschlands entstanden zehn Speziallager - fünf davon in Brandenburg.
Sie unterstanden nicht der sowjetischen Militäradministration in Deutschland,
sondern wurden direkt von der Zentrale des NKWD in Moskau verwaltet.
Sowjetisches
Speziallager Sachsenhausen
Vorgeschichte
Errichtung des Speziallagers Nr. 7
/ Nr. 1
Multifunktionalität des Lagers
Entlassungen und Auflösung
Internierte und Verurteilte
Leben und Sterben im Lager
Ende des Schweigens
Museum "Sowjetisches Speziallager"