Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden
24/26: 81. Jahrestag der Befreiung des Zuchthauses Brandenburg-Görden – Sicherungsverwahrte im Mittelpunkt des Gedenkens
26. April 2026
Nr.: 24/2026
Heute Nachmittag wurde in der Gedenkstätte am ehemaligen Hinrichtungsort des NS-Justiz in der JVA Brandenburg mit einer Gedenkveranstaltung an die Befreiung der Gefangenen des Zuchthauses Brandenburg-Görden vor 81 Jahren erinnert. Im Mittelpunkt des Gedenkens standen dabei die sicherungsverwahrten Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg-Görden. Nach der Begrüßung durch Gedenkstättenleiterin Sylvia de Pasquale sprachen der brandenburgische Minister der Justiz und für Digitales, Benjamin Grimm, und Harald Graf, Enkel eines Sicherungsverwahrten im Zuchthaus Brandenburg-Görden, zu den Anwesenden. Im Anschluss wurden Kränze im Gedenken an die Opfer der NS-Justiz niedergelegt
Minister Benjamin Grimm sagte: „Das Schicksal der Sicherungsverwahrten mahnt uns, wie gefährlich es ist, Menschen allein auf ihre Fehler zu reduzieren und ihnen jede Perspektive zu nehmen. Dass diese Menschen entrechtet, ausgegrenzt und schließlich der Vernichtung preisgegeben wurden, verpflichtet uns heute, genau hinzusehen. Erinnerung heißt in diesem Fall auch, dafür zu sorgen, dass sich solches Unrecht niemals wiederholt.“
Harald Graf, dessen Großvater Karl Heile als Sicherungsverwahrter im Zuchthaus auf dem Görden inhaftiert war, sagte: „In unserer Familie wurde, wenn überhaupt, nur leise über meinen Großvater gesprochen. Nicht in erster Linie wegen seiner wiederholten Inhaftierungen. Sondern weil er als schwieriger, egozentrischer und bisweilen hochstaplerischer Mensch galt. Nach heutigen Maßstäben war Karl Heile kein moralisches Vorbild. Aber er war auch kein gefährlicher Schwerverbrecher. Sein übersteigertes Geltungsbedürfnis wurde ihm immer wieder zum Verhängnis. Nichts davon hätte es jemals rechtfertigen dürfen, einen Menschen nach Verbüßung seiner Strafen für immer wegzusperren und der grausamen und vernichtenden Haft in einem Konzentrationslager auszusetzen. Erst 1971, sechs Jahre nach seinem Tod als Sozialhilfeempfänger, wurde seiner Witwe eine Entschädigung von 5000 D-Mark zugesprochen, für die Karl Heile seit 1947 vergeblich gekämpft hatte.“
Gedenkstättenleiterin Sylvia de Pasquale ergänzte: „Die Sicherungsverwahrten gehören zu den lange verleugneten Opfern des Nationalsozialismus, auch in den Gedenkstätten. Als kleinkriminelle Wiederholungstäter wurden sie von den Nationalsozialisten als gemeinschaftsfremd stigmatisiert, unbegrenzt inhaftiert und schließlich der Ermordung im KZ preisgegeben. Den Überlebenden wurde die Anerkennung als NS-Verfolgte verwehrt. Als der Bundestag ihnen 2020 endlich diese Anerkennung zubilligte, lebt keiner der Betroffenen mehr. Indem wir die heutige Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung den Sicherungsverwahrten widmen, wollen wir diese lange verleugnete Opfergruppe in besonderer Weise würdigen.“
Mit dem Inkrafttreten des „Gewohnheitsverbrechergesetzes“ am 1. Januar 1934 war es der NS-Justiz möglich, für Personen, die aufgrund einer hohen Zahl von Vorstrafen als „gefährliche Gewohnheitsbrecher“ galten, die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Für die Betroffenen, die meist wegen wiederholter Diebstahls- oder Betrugsdelikte verurteilt worden waren, bedeutete dies, dass sie ohne zeitliche Befristung in Haft verbleiben mussten. Zwischen 1934 und 1943 verhängte die Justiz diese Maßregel in mehr als 15.000 Fällen. Ab 1936 diente auch das Zuchthaus Brandenburg-Görden als Sicherungsanstalt. Die Haftbedingungen der Verwahrten waren von unzureichender Ernährung, Zwangsarbeit und Hoffnungslosigkeit geprägt. Ab Oktober 1942 gab das Zuchthaus in Brandenburg auf Grundlage einer Vereinbarung mit der SS über 1.000 zu Sicherungsverwahrung Verurteilte zur „Vernichtung durch Arbeit“ in Konzentrationslager ab.
Einer der wenigen, die diese Auslieferung an das KZ-System schwer gezeichnet überlebten, war Karl Heile (1897-1965). Zunächst überzeugter Nationalsozialist, wurde er bereits 1933 in den Konzentrationslagern Oranienburg und Sonnenburg inhaftiert. Nach seiner Entlassung floh er in die Schweiz, später nach Österreich, wo er Artikel gegen das NS-Regime veröffentlichte. Im Januar 1937 wurde er nach Deutschland ausgewiesen und sofort von der Gestapo verhaftet. 1940 verurteilte ihn der Volksgerichtshof „wegen landesverräterischer Fälschung in Tateinheit mit Volksverrat und Lügenhetze“ zu 15 Jahren Zuchthaus und ordnete Sicherungsverwahrung an. Im Dezember 1940 wurde er in das Zuchthaus Brandenburg-Görden eingeliefert und im Februar 1944 in das KZ Mauthausen überstellt. Am 6. Mai 1945 erlebte er im KZ Ebensee die Befreiung.
Hintergrund
Seit 1946 wird alljährlich am historischen Ort an die Befreiung des Zuchthauses Brandenburg-Görden durch sowjetische Truppen am 27. April 1945 erinnert. Seit einigen Jahren sind die Gedenkveranstaltungen jeweils einem einzelnen Häftling oder einer Häftlingsgruppe gewidmet. In der Hinrichtungsstätte des Zuchthauses Brandenburg-Görden ließ die NS-Justiz zwischen 1940 und 1945 2032 Männer aus ganz Europa hinrichten. Viele andere Männer – kriminelle wie politische Häftlinge – waren in dieser Zeit unter unmenschlichen Bedingungen in dem Zuchthaus eingesperrt.
Information: www.brandenburg-zuchthaus-sbg.de
Kontakt:
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